Das Bafög wurde eingeführt, um auch den Studenten ein Studium zu ermöglichen, die es sich selbst nicht leisten könnten. Deswegen gibt es den Bafög Freibetrag, durch den bestimmt werden soll, ob du wirklich auf Bafög Förderung angewiesen bist. Daneben gibt es aber noch weitere Freibeträge, die sich zum Beispiel auf das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners beziehen. Welche genauen Regeln es dabei gibt, erfährst du hier.
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Dieser Artikel zum Thema "Bafög Freibetrag" gehört zur Artikel-Serie Bafög - Alles was du wissen musst.
Bevor du dich mit den Freibeträgen im Bafög auseinandersetzt, solltest du dich über die generellen Voraussetzungen informieren, um Bafög erhalten zu können.
Beim Bafög geht es grundsätzlich darum, allen Studenten ein Studium zu ermöglichen. Und somit sollen genau die Studenten gefördert werden, die sich ein Studium nicht selbst leisten können. Bafög sollst du also eigentlich nur bekommen, wenn du selbst nicht über genügend finanzielle Mittel verfügst.
Der Bafög Antrag soll genau das sicherstellen. Durch die Angaben zu deinem eigenen Vermögen und Verdienst will das Bafög Amt schauen, ob du nicht eigentlich über ausreichend Geld verfügst, um für dein Studium selbst aufzukommen. Gleiches gilt für die Angaben zu deinen Eltern oder einem möglichen Ehe- oder Lebenspartner.
Hier sind also unterschiedliche Bafög Freibeträge zu unterscheiden:
- Der Freibetrag für dich und dein Vermögen
- Der Freibetrag für dein Einkommen
- Der Freibetrag für deine Eltern
- Der Freibetrag für deinen Ehe- oder Lebenspartner
Es gibt sehr unterschiedliche Formen des Bafög, zum Beispiel auch Schüler Bafög oder Auslands-Bafög. Hier können sich einzelne Regeln unterscheiden und du kannst deshalb nicht alle Angaben im Netz als richtig für deinen speziellen Fall annehmen.
Eine genaue Beratung beim Bafög Amt ist deshalb immer anzuraten! Auch ein Gespräch mit Kommilitonen oder der Fachschaft kann helfen.
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Zwischen Bafög für den Master und für den Bachelor sollte es eigentlich keinen Unterschied geben.
Eine schöne Auflistung der Bafög Freibeträge findest du hier.
Im Detail versuche ich, die wichtigsten Fragen zum Thema „Bafög Freibetrag“ hier zu beantworten.
Der Bafög Freibetrag für dein Vermögen
Um Bafög ohne Anrechnung des Vermögens bekommen zu können, darfst du höchstens über 7500 Euro an eigenem Vermögen verfügen.
Das gilt sowohl für den Bachelor, als auch für den Master. Hast du mehr Vermögen, dann kannst du trotzdem noch Bafög erhalten, es wird aber geringer sein. Den Bafög Höchstsatz bekommst du dann also auf jeden Fall nicht.
Zu dieser Summe können für deinen Ehepartner und für deine Kinder weitere Freibeträge hinzukommen. Sofern du nicht in Trennung von deinem Ehepartner lebst, erhöht sich durch diesen dein Freibetrag um 2100 Euro. Außerdem erhöht sich der Freibetrag für Kinder, für die du unterhaltsberechtig bist, um jeweils ebenfalls 2100 Euro.
Geregelt sind diese Freibeträge im Bafög Gesetz § 29 Abs. 1.
Der Bafög Freibetrag für dein Einkommen
Auch dein Einkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, um den Anspruch auf Bafög nicht zu verlieren. Dabei ist hierbei stets der Bewilligungszeitraum entscheidend, also dein Einkommen für die Zeit, für die du Bafög beantragst.
Im Normalfall beträgt dein Bafög Freibetrag auf dein Einkommen 5400 Euro für ein Jahr.
Dabei liegt eine etwas kompliziertere Rechnung zugrunde. Eigentlich bleiben in jedem Monat 290 Euro anrechnungsfrei. Von deinem Bruttoeinkommen, also deinem Verdienst vor Steuern, wird aber zunächst die sogenannte Werbungskostenpauschale abgezogen. Diese beträgt 920 Euro. Außerdem wird die sogenannte Sozialpauschale abgezogen. Diese beträgt 21,2 Prozent.
Im Anschluss wird der verbleibende Betrag durch die Anzahl der Monate in deinem Bewilligungszeitraum dividiert. Von diesem Betrag wird dann der eigentliche Freibetrag von 290 Euro abgezogen.
Das bedeutet, dass du in jedem Monat 450 Euro verdienen kannst, ohne dass das Einfluss auf deine Bafög-Höhe hätte.
Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, dann bleiben weitere 570 Euro anrechnungsfrei. Für jedes eigene Kind sind es 520 Euro. Diese Freibeträge gibt es aber nur, wenn dein Partner oder Kind sich nicht selbst in einer Ausbildung befinden, die beispielsweise durch Bafög gefördert werden kann. Auch das Einkommen der Personen wird natürlich weiter berücksichtigt.
Bekommst du Waisengeld oder Waisenrente, bleiben davon in den meisten 130 Euro, manchmal auch 180 Euro als Freibetrag.
Erhältst du Unterhaltsleistungen von deinem geschiedenen oder aber dauern getrennt lebenden Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner, dann wird dies ebenfalls voll angerechnet, einen Bafög Freibetrag gibt es hier nicht.
Bafög mit 450 Euro Minijob
Wenn du dir mit einem Minijob bis zu 450 Euro dazuverdienst, ist das kein Problem für dein Bafög. Du liegst mit diesem Verdienst unter der Einkommensgrenze. Die meisten Verträge bei Studentenjobs, zum Beispiel als Hiwi oder auch in anderen Bereichen, sind auch genau darauf ausgelegt.
Etwas anders sieht es möglicherweise bei deiner Krankenkasse aus: Bist du familienversichert, vom Gesetzgeber auch „beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ genannt, bist du bei geringfügiger Beschäftigung bis zu 450 Euro ebenfalls auf der sicheren Seite. Bei nicht geringfügiger Beschäftigung darf dein Einkommen aber 415 Euro nicht übersteigen.
Bafög Freibetrag im Praktikum
Absolvierst du ein Pflichtpraktikum, wird deine Vergütung aus diesem Praktikum voll auf dein Bafög angerechnet. Hier gibt es also keinen Freibetrag. Gleiches gilt auch für viele andere Ausbildungsverhältnisse und andere entsprechende Leistungen, die dich beim Studieren oder der entsprechenden Ausbildung unterstützen sollen. Trotzdem können die Werbungskostenpauschale und die Sozialpauschale berücksichtigt werden.
Dein Verdienst aus einem möglichen freiwilligen Praktikum wird wie normales Arbeitseinkommen behandelt.
Mehr Infos zu den Bafög Freibeträgen beim Praktikum findest du hier.
Bafög Freibetrag bei Stipendien
Wirst du durch ein Stipendium finanziell gefördert, dann liegt der Bafög Freibetrag hierfür bei 300 Euro, wenn das Stipendium nicht einkommenssteuerpflichtig ist. Das Bafög Amt rechnet hierfür wieder die durchschnittliche finanzielle Leistung in einem Monat aus. Bekommst du also mal mehr und mal weniger Geld, dann wird der Durchschnitt genommen.
Höhere Leistungen durch ein Stipendium spielen für deinen Bafög Anspruch häufig eine Rolle, werden aber natürlich erstmal mit den Freibeträgen für dein Einkommen verrechnet. Stammt die finanzielle Förderung aus dem Stipendium allerdings aus öffentlichen Mitteln, dann wird die Förderung über 300 Euro im Monat nicht mit deinen Freibeträgen auf Einkommen berechnet, sondern gleich voll berücksichtigt.
Der Bafög Freibetrag bezüglich des Einkommens deiner Eltern
In den meisten Fällen bekommst du kein elternunabhängiges Bafög. Deshalb spielen auch deine Eltern bei der Berechnung eine Rolle. Dafür gibt es ebenfalls Freibeträge.
Für das Einkommen deiner Eltern gelten zunächst folgende Bafög Freibeträge:
- 1715 Euro (Eltern verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft und zusammenlebend)
- 1145 Euro (alleinstehendes Elternteil)
- 570 Euro (Stiefelternteil)
- 520 Euro (für Kinder – beziehungsweise andere Unterhaltsberechtigte – die sich in einer Ausbildung befinden, die förderungsfähig ist)
Die Anwendung dieser Freibeträge unterscheidet sich aber teilweise. Für Stiefeltern und Kinder wird vom Freibetrag das eigene Einkommen abgezogen. Der übrig bleibende Betrag ist dann der Anrechnungsbetrag, der für die Beantragung des Bafögs eine Rolle spielt.
Anwendung des Freibetrages auf das Einkommen der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird um den jeweiligen Grundfreibetrag gemindert. Vom restlichen Betrag bleiben weiterhin 50 Prozent anrechnungsfrei. Für jedes Kind, für das in der Rechnung ein Freibetrag gewährt werden kann, bleiben zusätzliche 5 Prozent anrechnungsfrei.
Im Anschluss bleibt der Betrag übrig, von dem der Gesetzgeber ausgeht, dass die Eltern ihn zur Finanzierung der Ausbildung ihre Kinder aufbringen können. Das hat dann natürlich Einfluss auf den Bafög Antrag.
Wenn deine Geschwister auch in Ausbildung sind oder Bafög bekommen
Wenn du Geschwister hast, die ebenfalls studieren oder die gefördert werden könnten, dann wird der entsprechende Betrag der Eltern gleichmäßig auf alle Geschwister verteilt. Das gilt aber nicht, wenn die Ausbildung der Geschwister die Eltern nicht finanziell belastet.
Was ist, wenn deine Eltern dich nicht so fördern wie das Bafög Gesetz vorsieht?
Das ist natürlich so eine Sache. Wenn Gesetze auf die Realität treffen, kann es manchmal komisch werden. Tatsächlich sieht das Bafög Gesetz ja vor, dass dich deine Eltern bei entsprechenden finanziellen Mitteln in der Ausbildung unterstützen. Wenn sie das aber nicht tun, was dann?
Tatsächlich kannst du dies dem Bafög Amt mitteilen und einen „Antrag auf Ausbildungsförderung als Vorausleistung“ stellen. Dadurch bekommst du die Förderung, die du theoretisch durch deine Eltern erhalten sollst, vom Staat ausgezahlt. Dieser kann sich das Geld dann allerdings von deinen Eltern zurückholen.
Du würdest also nicht direkt deine Eltern verklagen. Im Wesentlichen läuft es aber auf dasselbe Ergebnis hinaus. Vielleicht redest du also nochmal mit deinen Eltern oder suchst eine andere Lösung, bevor du diesen Schritt gehst. ;-)
Der Freibetrag für deinen Ehe- oder Lebenspartner
Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, dann beträgt der Bafög Freibetrag auf das Einkommen deine Partners 1145 Euro. Für jedes Kind oder andere unterhaltspflichtige Person des Partners, welche sich nicht in einer Ausbildung befinden, die ebenfalls gefördert werden kann, erhöht sich der Freibetrag um weitere 520 Euro.
Fazit: Es gibt unterschiedliche Bafög Freibeträge
Tatsächlich gibt es also gar nicht den einen Bafög Freibetrag. Stattdessen werden verschiedene Größen berücksichtigt, um festzustellen, ob du Anspruch auf Bafög hast.
Dabei kann man sich durchaus aufgrund der Masse an Details überfordert fühlen. In einem solchen Fall hilft es, einfach mal Beim Bafög Amt vorbeizuschauen und sich beraten zu lassen. Auch andere kompetente Ansprechpartner wie die Fachschaft sind zu empfehlen.
Um noch etwas mehr Licht ins Dunkel des Bafögs zu bringen, kannst du auch einen Bafög Rechner verwenden.
Miriam says
Meine Empfehlung: Unbedingt den Bericht, den man vom Amt bekommt im Detail kontrollieren – bei kann wurde ein deutlich kleinerer Betrag angesetzt aufgrund eines simplen Fehlers (!), der erst nach meiner Rückmeldung zugegeben und korrigiert wurde.
Hannes says
Hi Miriam,
danke für deine Erfahrungen. :-)
Viele Grüße
Hannes