Der Verlustvortrag spielt für deine Steuererklärung als Student eine wichtige Rolle. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn in du in einem Jahr deines Studiums zwar Kosten und Verluste, aber keine entsprechend hohen Einnahmen hast. Du kannst die Kosten dann trotzdem geltend machen und in späteren Jahren, zum Beispiel nach Ende deines Studiums, mit einem höheren Einkommen verrechnen.
Mit dem Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de kannst du eine erste Idee davon bekommen, wie stark sich eine Steuererklärung für dich lohnen kann:
Hier findest du grundlegende Hinweise, warum eine Steuererklärung als Student so wichtig ist.
Das deutsche Steuerrecht kann ganz schön kompliziert sein. Das wird zum Beispiel deutlich, wenn du dir die Sache mit dem Verlustvortrag genauer anschaust.
Häufig hast du als Student nicht wirklich hohe Einnahmen. Vielleicht einen Studentenjob, eine Arbeit als Hiwi, und hier und da mal ein Job als Aushilfe. Wirklich hohe Einnahmen sind das aber nicht.
Trotzdem hast du viele Kosten im Studium, die du von der Steuer absetzen kannst. Voraussetzung dafür ist, dass du eine Steuererklärung erstellst.
Menschen, die im Berufsleben stehen, verrechnen ihre Einnahmen, zum Beispiel aus einem Job, mit abzugsfähigen Ausgaben, zum Beispiel Werbungkosten, ganz einfach im gleichen Jahr. Für dich als Student ist das aber nicht immer möglich, weil eben deine Einnahmen dafür zu gering sind.
Hier kommt jetzt der Verlustvortrag ins Spiel. Du gibst also deine Kosten, Verluste und Ausgaben in der Steuererklärung an und kannst diese absetzen. Werden die Kosten anerkannt und verfügst du nicht über Einnahmen, mit denen diese verrechnet werden können, dann können durch den Verlustvortrag die Kosten in die nächsten Jahre übertragen werden.
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Ein Beispiel für einen Verlustvortrag im Studium
Du hast jetzt also deine Steuererklärung erstellt und kannst damit Kosten aus dem Studium von insgesamt 5000 Euro absetzen. In diesem fiktiven Beispiel können das Studiengebühren, Fahrtkosten und die Kosten für Bücher und Material sein.
Im gleichen Jahr hattest du aber gar keine Einnahmen, da du dich vollständig auf dein Studium konzentrieren wolltest und durch deine Eltern gesponsert wirst.
Wenn ein Verlustvortrag möglich ist, dann werden die 5000 Euro an Kosten in späteren Jahren durch das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt.
Du bist fertig mit dem Studium und verdienst jetzt in deinem Job 45.000 Euro im Jahr. Jetzt können die Kosten aus dem Studium berücksichtigt werden. Diese werden nun von deinem Gehalt abgezogen. Damit musst du nur noch Steuern auf ein Einkommen von 40.000 Euro bezahlen. Durch die Steuererklärung bekommst du dann Steuern erstattet.
Die Gültigkeit des Verlustvortrages über mehrere Jahre
Du kannst Kosten aus dem Studium auch über mehrere Jahre übertragen. Der Verlustvortrag verschiebt sich dann immer weiter ins nächste Jahr, bis er schließlich zur Anwendung kommen kann.
Auch ist es als Student in vielen Fällen möglich, deine Steuererklärung rückwirkend abzugeben.
Verlustvortrag bei einem Studium ohne vorherige Ausbildung
Der Verlustvortrag klingt zu gut, um wahr zu sein? Leider ist das auch in manchen Fällen so. Ein Verlustvortrag ist nämlich nur möglich, wenn das Finanzamt deine Studienkosten als Werbungskosten anerkennt.
Das ist solange kein Problem, wie dein Studium als deine zweite Ausbildung gerechnet wird. Hast du zuvor eine Ausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen, dann ist das der Fall.
Befindest du dich allerdings in deinem Erststudium direkt nach dem Abitur, dann bist du auch in deiner ersten Ausbildung. In diesem Fall werden die Kosten im Studium erstmal nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben anerkannt!
Und Sonderausgaben lassen sich nur in dem Jahr in der Steuererklärung anrechnen, in dem sie auch angefallen sind. Eine Übertragung und damit ein Verlustvortrag sind also nicht möglich.
Eine Ausnahme hiervon gilt beispielsweise für duale Studenten und ihre Steuererklärung.
Verlustvortrag trotz erster Ausbildung / Erststudium möglich?
Trotz der Regelung, dass Kosten in der ersten Ausbildung vom Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden, solltest du diese trotzdem so in deiner Steuererklärung einreichen. Du bekommst dann einen vorläufigen Steuerbescheid.
Es ist vor Gericht nämlich noch nicht eindeutig geklärt, ob Kosten in der ersten Ausbildung Sonderausgaben, oder eben doch Werbungskosten sind. Vielleicht gibt es hier eine richterliche Entscheidung zu deinen Gunsten und dann solltest du die Kosten vorsorglich als Werbungskosten angegeben haben.
So wird ein Verlustvortrag vielleicht in Zukunft möglich!
Genaueres zum Verlustvortrag ist im sogenannten Einkommenssteuergesetz, dem EStG, geregelt.
Wenn du weitere Hilfe bei der Erstellung deiner Steuererklärung suchst, dann schau dir StudentenSteuererklaerung.de an.
Mit diesem Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de kannst du schon mal ausrechnen, wie viel Geld du durch eine Steuerklärung bekommen könntest: