Du kannst als Student Kosten in Bezug auf das Studium sehr häufig in deiner Steuererklärung geltend machen – Dazu können auch Studiengebühren, der Semesterbeitrag und ähnliche Kosten gehören. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Unterscheidung, ob dein Studium als Erstausbildung oder als Zweitausbildung gezählt wird.
Mit diesem Steuerrechner bekommst du einen ersten Anhaltspunkt, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnen könnte.
Du fragst dich, ob du die gezahlten Studiengebühren und den Semesterbeitrag in deiner Steuererklärung angeben kannst? In vielen Fällen lohnt sich das. Manchmal ist die Lage aber auch etwas komplizierter. Das ist häufig dann der Fall, wenn dein Studium als Erstausbildung gezählt wird.
Grundlegende Informationen zur Steuererklärung als Student bekommst du hier.
Und hier erfährst du mehr zu den einzelnen Formularen der Steuererklärung.
Studiengebühren in Deutschland und die Steuererklärung
Ein Studium in Deutschland ist im internationalen Maßstab mit vergleichsweise geringen Studiengebühren und Semesterbeiträgen verbunden. Du kommst als Student also relativ „günstig“ weg. Das gilt zunächst einmal für staatliche Unis und Hochschulen, bei privaten Bildungseinrichtungen kann es natürlich auch richtig teuer werden.
Eine Zeitlang waren aber auch in Deutschland Studiengebühren verbreitet. Diese wurden zwar wieder abgeschafft, aber da du deine Steuererklärung ja auch rückwirkend einreichen kannst, ist dieses Thema möglicherweise bei der Erstellung deiner Steuererklärung noch immer interessant für dich.
Studiengebühren im Ausland
Bei einem Studium im Ausland können häufig Studiengebühren anfallen. Diese kannst du in vielen Fällen ebenfalls in deiner Steuererklärung geltend machen. Auch andere Kosten im Ausland, die zum Beispiel durch ein Auslandspraktikum entstehen, oder ein ganzes Studium im Ausland können in der Steuererklärung angegeben werden.
Semesterbeitrag und andere Kosten in der Steuererklärung
Außerdem fallen noch immer für ein Studium Semesterbeiträge an. Um diese kommt man in den meisten Fällen nicht herum.
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Wenn du jetzt deine Steuererklärung als Student erstellst, dann kannst du diese und andere Kosten in deinem Studium angeben. Dadurch kannst du möglicherweise zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten (zum Beispiel Einkommenssteuer) oder deine Steuerlast für die Zukunft senken.
Eine wichtige Frage hierbei ist es, ob dein Studium als Erstausbildung oder aber als zweite Ausbildung gezählt wird. Das ist gar nicht so leicht zu beantworten, wie es auf den ersten Blick scheint.
Wann ist dein Studium eine Erstausbildung?
Du befindest dich logischerweise in einer Erstausbildung, wenn du zuvor keine andere Ausbildung absolviert hast. Unter dem Ausdruck „Ausbildung“ werden hier sowohl ein anderes Studium, als auch eine tatsächliche Ausbildung wie eine Berufsausbildung verstanden.
Beginnst du direkt und ohne Umwege nach dem Abitur mit dem Studium, bist du in einer Erstausbildung. Brichst du dieses Studium ab und beginnst dann ein neues Studium, dann zählt auch dieses noch als Erstausbildung, denn du hast das erste Studium nicht abgeschlossen. Ähnlich ist es, wenn du dein Studium unterbrichst und dann wieder aufnimmst.
Wenn du zunächst mit einer Ausbildung startest, diese dann abbrichst und zu einem Studium wechselst, dann ist dieses Studium ebenfalls deine Erstausbildung. Beginnst du direkt nach dem Abitur zu arbeiten und nimmst dann neben deinem Job ein Studium auf, ist auch das eine Erstausbildung.
Wann ist dein Studium eine Zweitausbildung?
Du startest dein Studium, nachdem du eine Ausbildung abgeschlossen hast? Dann bist du in der Zweitausbildung. Ebenso ist es, wenn du nach einem abgeschlossenen Studium ein weiteres Studium beginnst. Das kann auch ein Masterstudium sein, welches auf deinem Bachelor aufbaut!
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Steuerliche Behandlung des Dualen Studiums und ähnlicher Ausbildungen
Das duale Studium fällt beim Thema Steuererklärung aus dieser Einteilung etwas heraus. Dies stellt eine besondere Verbindung zwischen einem Studium und einem Ausbildungsverhältnis dar.
Ein solches „Ausbildungsdienstverhältnis“ wird wie eine Zweitausbildung behandelt. Die gleichen Regelungen findet auch auf Ausbildungen Anwendung, die ähnlich wie das duale Studium sind.
Und das hat echte Vorteile für deine Steuererklärung als Student!
Studienkosten, Studiengebühren und Semesterbeitrag in der Zweitausbildung absetzen
Zählt dein Studium als zweite Ausbildung, dann kannst du Studienkosten und Semesterbeitrag und viele andere Kosten im Studium als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Was Werbungskosten genau sind, wird ausführlich bei Wikipedia erläutert.
Vereinfacht gesagt geht es um Kosten, die dir im Zusammenhang mit deinem Job entstehen. Werbungskosten in der Steuererklärung haben einige wichtige Eigenschaften:
- Du kannst sie in unbegrenzter Höhe angeben
- Du kannst sie über den Verlustvortrag in die kommenden Jahre übertragen
Diese Regeln gelten auch für dich, wenn du dich jetzt im Masterstudium befindest und du zuvor ein Bachelorstudium abgeschlossen hast.
Studienkosten und Semesterbeitrag in der Erstausbildung absetzen
Befindest du dich in deiner Erstausbildung, dann kannst du nach aktuellem Stand deine Kosten fürs Studium, also beispielsweise Semesterbeitrag und Studiengebühren, als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Hierbei ist eine Summe von maximal 6000 Euro pro Jahr möglich.
Der große Nachteil hierbei ist, dass Sonderausgaben im Gegensatz zu Werbungskosten nicht per Verlustvortrag in die folgenden Jahre übertragen werden können.
Du musst also in dem Jahr, in dem diese Sonderausgaben anfallen, auch selbst eine Belastung durch Steuern haben, damit sie wirksam werden. Für Studenten ist das häufig nicht der Fall, da sie wenn überhaupt nur nebenher arbeiten und nicht genug verdienen, damit eine solche Steuerbelastung entsteht.
Ausführliche Beispiele über die unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitausbildung und die Auswirkungen auf Sonderausgaben und Werbungskosten finden sich bei Karrierebibel.
Dort werden auch nochmal die Anforderungen an eine Ausbildung, damit diese in der Steuererklärung anerkannt wird, erläutert.
Die Anforderungen, damit eine Erstausbildung in der Steuererklärung anerkannt wird
Es gibt gewisse Standards, die deine Ausbildung erfüllen muss, damit sie in der Steuererklärung anerkannt wird.
Die minimale Dauer der Ausbildung muss 12 Monate in Vollzeit betragen. Vollzeit sind dabei mindestens 20 Stunden in der Woche. Weiterhin muss es sich um eine sogenannte „geordnete Ausbildung“ handeln. Darunter versteht man, dass ein definiertes Ausbildungsziel vorliegt und auch ein Lehrplan vorhanden ist. Mehr Infos dazu findest du wie gesagt bei Karrierebibel.de.
Auch im Erststudium die Studienkosten als Werbungskosten angeben
Jetzt weißt du also, dass die Unterscheidung in Sonderausgaben und Werbungskosten in deiner Steuererklärung als Student etwas damit zu tun hat, ob dein Studium als Erstausbildung oder als Zweitausbildung gezählt wird.
Trotzdem solltest du auch in einer ersten Ausbildung deine Kosten im Studium als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben!
Das gilt also auch für Studiengebühren und den Semesterbeitrag.
Der Grund hierfür: Eine endgültige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache steht noch aus. Das Finanzamt wird die Kosten im Studium, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt, erstmal nur als Sonderausgaben anerkennen.
Allerdings ist dein Steuerbescheid dann vorläufig. Der Bescheid kann dann später noch geändert werden, wenn es eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht gibt. Und dann werden deine Kosten im Studium aus einer ersten Ausbildung möglicherweise doch als Werbungskosten anerkannt.
Studiengebühren durch die Eltern zahlen lassen
Häufig hat man als Student ja nicht übermäßig viel Geld und bekommt daher Unterstützung durch die Eltern.
Damit du Studiengebühren oder Semesterbeiträge in deiner Steuererklärung angeben kannst, müssen diese auch durch dich bezahlt worden sein. Erfolgt die Zahlung hingegen durch deine Eltern, um dich finanziell zu unterstützen, dann können diese die Kosten eventuell in ihrer Steuererklärung angeben.
Eine Möglichkeit ist beispielsweise, dass deine Eltern die Kosten als Ausbildungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das ist bis zu einem Betrag von 924 Euro im Jahr möglich. Dafür muss das Kind volljährig sein und darf nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Dazu findest du hier und erneut bei Karrierebibel einige weitere Hinweise.
Hier gibt es noch mehr Infos für die Steuererklärung als Student.
Studiengebühren und Semesterbeitrag als Kosten in der Steuererklärung angeben
Als Student kann es sich richtig lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Viele Kosten im Studium, darunter eben Studiengebühren und Semesterbeitrag, können in vielen Fällen von der Steuer abgesetzt werden.
Generell von Bedeutung ist die Unterscheidung, ob es sich beim Studium um eine erste oder eine zweite Ausbildung handelt. In beiden Fällen sollte man die Studienkosten aber als Werbungskosten angeben.
Hilfe bei der Steuererklärung bekommst du zum Beispiel auf StudentenSteuererklaerung.de. Hier gibt es ein Tool, welches dir die Erstellung der Steuererklärung wesentlich erleichtert.
Mit diesem Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de kannst du schon mal ausrechnen, wie viel Geld du durch eine Steuererklärung bekommen könntest: