Wenn du als Student eine freiwillige Steuererklärung abgibst, dann kannst du dies aktuell bis zu vier sieben Jahre rückwirkend tun (UPDATE: Eigentlich sollte die Frist bereits auf vier Jahre beschränkt sein, aber es sieht so aus, als sei eine Erklärung noch immer sieben Jahre rückwirkend möglich). Früher war dies einmal sieben Jahre lang möglich, dies wurde allerdings vom Gesetzgeber geändert.
In einigen Fällen bist du als Student aber auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dann musst du die Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Verwirrung bei den ganzen Formularen und Daten für die Steuererklärung? Dann check mal StudentenSteuererklaerung.de. Dieses Tool wurde von den Steuerexperten von Wundertax extra für die Steuererklärung von Studenten entwickelt.
Mit dem Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de bekommst du eine Idee, wie stark sich eine Steuererklärung für dich lohnen könnte:
Grundlegende Informationen zur Steuererklärung als Student bekommst du hier.
Die erste wichtige Frage, ob du eine freiwillige Steuererklärung abgeben kannst, oder ob du zu dieser verpflichtet bist.
Wann du eine Steuererklärung abgeben musst
In einigen Fällen bist du auch als Student verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du mehr verdient hast als den Steuerfreibetrag oder du bei mehreren Arbeitgebern angestellt warst.
Als dualer Student bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Gibt es keinen Grund, warum du zur Steuererklärung verpflichtet bist, dann kannst du eine freiwillige Steuererklärung als Student abgeben.
Warum eine freiwillige Steuererklärung als Student?
Auch dazu findest du detailliertere Angaben auf der Themenseite. Kurz gesagt kannst du dir durch eine Steuererklärung im Studium schon gezahlte Steuern wieder zurückholen und viele Kosten im Studium in der Steuererklärung absetzen, zum Beispiel Studiengebühren und den Semesterbeitrag. Durch den sogenannten Verlustvortrag lässt sich damit deine Steuerlast nach dem Studium merklich senken.
Du kannst dir also möglicherweise direkt Geld wieder zurückholen und auch Geld in Zukunft sparen!
Wie gesagt findest du hier mehr detaillierte Infos dazu.
Wenn du zum ersten Mal eine Steuererklärung erstellst, kann der Prozess ganz schön verwirrend sein. Eine Steuererklärung besteht dabei aus verschiedenen Formularen.
Eine freiwillige Steuererklärung im Studium ist rückwirkend möglich!
Bist du zur Steuererklärung verpflichtet, dann ist die Frist für die Einreichung immer der 31. Mai des Folgejahres. Auch das ist ja quasi rückwirkend. Eigentlich wird mit diesem Begriff aber ein anderer Umstand bezeichnet.
Die freiwillige Steuererklärung für Studenten ist nämlich über mehrere Jahre rückwirkend möglich.
Aktuell beträgt die Frist hierfür vier sieben Jahre!
UPDATE: Eigentlich sollte die Frist bereits auf sieben Jahre verkürzt worden sein. Anscheinend kannst du deine Steuererklärung aber noch sieben Jahre rückwirkend abgeben, um den Verlustvortrag geltend machen zu können.
Im Internet findest du momentan noch viele Angaben, dass eine Steuererklärung für sieben Jahre rückwirkend möglich sei. Diese Angaben sind aber veraltet! Bis 2016 war es tatsächlich noch möglich, die Steuererklärung für ganze sieben Jahre rückwirkend abzugeben. Dann wurde die Frist allerdings von staatlicher Seite auf vier Jahre verkürzt.
Die Vier Sieben-Jahres-Frist gibt es bei freiwilliger Steuererklärung mit einer Ausnahme!
Die Steuererklärung, um beispielsweise zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten, ist weiterhin nur vier Jahre rückwirkend möglich. Dies war bereits schon immer der Fall.
Dann handelt es sich nämlich um einen „Antrag zur Einkommenssteuerveranlagung“.
Als Student macht aber für dich wie gesagt sehr häufig die Einkommenssteuererklärung als „Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung“ Sinn. Und für diesen scheint die Frist noch immer bei sieben Jahren zu liegen.
Trotzdem solltest du dich mit deiner Steuererklärung beeilen!
Mach deine Steuererklärung am besten schnellstmöglich fertig
Wann sich die aktuelle Situation ändert, lässt sich nicht so einfach sagen. Am besten ist es daher, wenn du deine Steuererklärung schnellstmöglich fertigmachst.
Die genauen Fristen für die rückwirkende Steuererklärung
Die Frist bei einer freiwilligen Steuererklärung im Studium läuft bis Ende des Jahres.
In diesem Fall spielt der Stichtag 31. Mai also keine Rolle. Stattdessen gilt für dich dann immer der 31. Dezember als Stichtag.
Ein Beispiel: Du willst deine Steuererklärung für 2015 einreichen. Das Ganze erfolgt freiwillig. Wenn deine Steuererklärung als "Antrag zur Einkommenssteuerveranlagung" dient, dann hast du dafür bis zum 31. Dezember 2019 Zeit (also vier Jahre).
Dient sie hingegen als „Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung", dann hast du momentan anscheinend noch sieben Jahre Zeit.
Das sollte eigentlich erstmal ausreichen. ;-) Kann sich aber wie gesagt schnell ändern!
Hat das Finanzamt deine Steuererklärung wegen Fristversäumnis abgelehnt?
Tatsächlich scheint das vorzukommen. In einem solchen Fall können die zwei unterschiedlichen Fristen schuld sein.
- Steuererklärung als „Antrag zur Einkommenssteuerveranlagung“: Vier Jahre bis Jahresende
- Steuererklärung als „Antrag zur gesonderten Verlustfeststellung“: Sieben Jahre bis Jahresende
Hast du jetzt ein Ablehnungsschreiben vom Finanzamt bekommen, dann solltest du unbedingt einen Wiederspruch dagegen einlegen. Dafür hast du 30 Tage Zeit. Erkläre dabei die Thematik und den Unterschied zwischen dem Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung und dem Antrag zu gesonderten Verlustfeststellung.
In vielen Fällen hatte ein solcher Einspruch tatsächlich Erfolg.
Du hast keine Belege mehr, um deine Kosten nachzuweisen?
Das ist in vielen Fällen gar kein Problem. Tatsächlich wird man ja viele Belege nicht über mehrere Jahre aufhaben. Viele Kosten im Studium können in der Steuererklärung pauschal angegeben werden. Für viele Kostenposten gibt es hier also einfach Pauschalen. Das Finanzamt nimmt dann an, dass diese Kosten ungefähr angefallen sind, und benötigt keine Nachweise mehr.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, Zahlungen durch Kontoauszüge von deinem Bankkonto nachweisen zu können. Solltest du diese nicht mehr haben oder nicht automatisch bei der Bank bekommen, lohnt es sich auf jeden Fall, direkt bei deiner Bank nachzufragen. Manchmal kannst du so erneut einen Kontoauszug bekommen.
Das Problem mit Werbungskosten und Sonderausgaben
Wenn du dich schon ein wenig mit dem Thema Steuererklärung für Studenten beschäftigt hast, dann kennst du sicher die Frage: Sind das Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Auch dazu findest du hier auf der zentralen Seite genauere Angaben.
Kurz gesagt ist es so, dass du dann Werbungskosten für die Ausgaben in deinem Studium absetzen kannst, wenn du zuvor eine andere Ausbildung oder ein Studium absolviert hast. Bist du hingegen direkt nach dem normalen Abi an die Uni und im Erststudium, dann sind diese Kosten eigentlich nur Sonderausgaben.
Das ist schlecht, denn dann kannst du sie in der Steuererklärung nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie anfallen. Dann ist kein Verlustvortrag möglich.
ABER STOPP!
Obwohl dieser Unterschied bisher gesetzlich so geregelt ist, kann es sich trotzdem lohnen rückwirkend eine Steuererklärung für ein Erststudium abzugeben. Die endgültige Entscheidung ist gerichtlich nämlich noch nicht entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat 2014 entschieden, dass es verfassungswidrig ist, zwischen einem Erst- und einem Zweitstudium eine steuerliche Ungleichbehandlung anzuwenden. Die aktuelle Entscheidung wird dann vom Bundesverfassungsgericht getroffen.
Das kann natürlich noch einen Moment dauern. Bis dahin solltest du aber auch dann, wenn du deine Kosten im Studium eigentlich nur als Sonderausgaben angeben können solltest, eine Steuererklärung abgeben, indem du diese als Werbungskosten abrechnest.
Leider gibt es dazu noch keine endgültige Entscheidung, es bleibt also abzuwarten, wie sich das Ganze in Zukunft entwickeln wird.
Hier findest du noch mehr Hinweise für deine Steuererklärung als Student.
Freiwillige Steuererklärung als Student: Vier Sieben Jahre rückwirkend möglich!
Laut aktueller Regelung hast du also vier sieben Jahre Zeit, um deine freiwillige Steuererklärung im Studium abzugeben. Früher waren es sieben Jahre, doch diese Angaben sind leider veraltet.
Du musst auch nicht alle Belege für diese Zeit griffbereit haben, denn bei vielen Kosten rechnet das Finanzamt mit Pauschalen. Durch eine Steuererklärung kannst du dir möglicherweise zu viel gezahlte Steuern direkt zurückholen oder vielleicht auch deine Steuerlast für die Zukunft senken.
Hilfe bei der Erstellung deiner Steuererklärung gibt es auf StudentenSteuererklaerung.de.
Nimm dir also am besten einen Moment Zeit, um dich ein wenig mit diesem Thema zu beschäftigen. So kannst du jede Menge Steuern sparen!
Mit diesem Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de kannst du schon mal schauen, wie viel Geld du durch eine Steuererklärung bekommen könntest: