Werbungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Arbeit entstehen. Eigentlich fallen sie also an, wenn du einen Job hast. Viele Kosten im Studium lassen sich aber auch als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Durch die Werbungskosten kannst du deine Steuerbelastung senken und dir entweder zu viel gezahlte Steuern zurückholen, oder durch einen Verlustvortrag später Steuern sparen. Es gibt aber eine große Ausnahme.
Wenn du dich nicht alleine in die zahlreichen Details einer Steuererklärung einarbeiten willst, dann kann dir das Steuertool von Wundertax weiterhelfen, welches speziell für die Steuererklärung von Studenten entwickelt wurde.
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In diesem Artikel geht es speziell um Werbungskosten bei der Steuererklärung. Weitere grundlegende Infos zur Steuererklärung als Student bekommst du hier.
Als Student lohnt es sich für dich ja in vielen Fällen, eine Steuererklärung zu machen. Werbungskosten spielen dabei eine wichtige Rolle. Menschen im Job geben als Werbungskosten in der Steuererklärung die Kosten an, die sie aufgrund ihrer Arbeit haben. Für dich als Student gibt es aber ebenfalls eine interessante Regelung: Du kannst Kosten aus dem Studium in vielen Fällen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Allerdings wird dies nicht in allen Fällen vom Finanzamt anerkannt. Wie es dann weitergeht, liest du gleich.
Welche Kosten im Studium sind Werbungskosten?
Hier gibt es eine ganze Menge. So kannst du beispielsweise Studiengebühren und Semesterbeiträge als Werbungskosten absetzen. Genau ist dies auch mit Studienunterlagen wie Büchern und Arbeitsmaterial möglich. Auch die Fahrten zur Uni oder Bibliothek lassen sich über eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen.
Um Werbungskosten absetzen zu können, hast du häufig zwei Möglichkeiten. Entweder hebst du die Belege, die deine Ausgaben dokumentieren, auf, zum Beispiel Rechnungen. Wenn das nicht der Fall ist, dann rechnet das Finanzamt in vielen Bereichen einfach mit Pauschalen.
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Werbungskosten pauschal in der Steuererklärung angeben
Gerade, da man als Student eine Steuererklärung sehr lange rückwirkend abgeben kann, hat man vielleicht nicht mehr alle Belege zur Hand. In einem solchen Fall lassen sich viele Kosten auch über Pauschalen abrechnen.
Das Finanzamt geht dann einfach davon aus, dass du gewisse Kosten hattest. Du musst diese dann nicht nachweisen.
Für Bücher im Studium kannst du beispielsweise eine Pauschale von 80 Euro geltend machen, ohne dass du Belege anführen musst. Willst du allerdings höhere Werbungskosten in diesem Bereich geltend machen, dann benötigst du dafür Belege.
Welche Pauschalen für Werbungskosten gibt es?
Es gibt nicht für alle Kostenarten im Studium Pauschalen, aber schon für ziemlich viele.
- Für einen Umzug gibt es eine Pauschale von 730 Euro
- Für eine Bewerbung sind es 8,5 Euro, bei einer Online Bewerbung 2,5 Euro
- Für Telefon und Internet ist eine Pauschale von 20 Euro im Monat möglich
- Kontoführung lässt sich pauschal mit 16 Euro pro Jahr absetzen
- Verpflegungskosten für bestimmte Ereignisse lassen sich mit 24 Euro pro Tag absetzen. Das kann beispielsweise ein Praktikum oder eine Exkursion sein.
Weitere Werbungskosten im Studium
Zu den weiteren Ausgaben, die du möglichweise als Student als Werbungskosten geltend machen kannst, gehören zum Beispiel:
- Kosten für Exkursionen
- Kosten für das Auslandssemester
- Kosten für das Praktikum (auch im Ausland)
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung
- Kosten für Versicherungen
Hier den Überblick zu behalten ist gar nicht so leicht. Es lohnt sich aber. ;-) Die Werbungskosten trägst du auf dem entsprechenden Formular der Steuererklärung ein.
Wann deine Ausgaben im Studium erstmal keine Werbungskosten sind
Vielleicht hast du auch schon etwas von den sogenannten Sonderausgaben gehört. Das ist ebenfalls eine Ausgabenkategorie, die bei der Steuererklärung eine Rolle spielt.
Der Gesetzgeber versteht darunter alle Kosten, die aufgrund deiner privaten Lebensführung entstehen. Und seltsamerweise wird eine erste Ausbildung zu den Kosten der privaten Lebensführung gezählt.
Eine erste Ausbildung absolvierst du mit deinem Studium dann, wenn du vorher keine andere Ausbildung abgeschlossen hast. Das kann ein anderes Studium oder eben auch eine Berufsausbildung sein.
Kommst du also direkt vom Abi und beginnst ein Studium, dann bist du in einer ersten Ausbildung. Dann sind deine Kosten im Studium KEINE Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Warum das so ist? Keine Ahnung. :-D
Die Unterschiede von Sonderausgaben und Werbungskosten
Werbungskosten kannst du per Verlustvortrag in die Steuererklärungen der nächsten Jahre übertragen. Das ist gut, da du als Student oft nicht genug verdienst, um deine Verluste im gleichen Jahr geltend machen zu können. Durch den Verlustvortrag sammelst du deine Verluste so lange, bis du über ein Einkommen verfügst. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn du nach dem Studium den ersten richtigen Job hast.
Sonderausgaben hingegen lassen sich nicht in die nächsten Jahre übertragen. Sie müssen im gleichen Jahr abgerechnet werden.
Bist du mit deinem Studium also in der ersten Ausbildung und kannst eigentlich Werbungskosten geltend machen, dann brauchst du im gleichen Jahr entsprechend hohe Einnahmen, zum Beispiel über einen Job, um deine Kosten anrechnen zu können. Die meisten Studenten kommen hier aber gar nicht über den Steuerfreibetrag. Dieser lag 2016 bei 8652 Euro. Hast du also keine Steuern bezahlt, kannst du dir auch keine zurückholen.
Insgesamt ist die Anrechenbarkeit von Sonderausgaben sowieso auf 6000 Euro pro Jahr begrenzt. Werbungskosten hingegen sind theoretisch in unbegrenzter Höhe absetzbar.
Was also machst du am besten in deiner Steuererklärung mit deinen Kosten, wenn du in einer ersten Ausbildung bist? Du solltest diese trotzdem als Werbungskosten angeben!
Werbungskosten bei einem Studium als erste Ausbildung angeben
Wenn du im Studium in der ersten Ausbildung bist, dann wirst du steuerlich anders behandelt, als wenn du dich in einer zweiten Ausbildung, zum Beispiel in einem Master nach dem Bachelor, bist. Diese Ungleichbehandlung stört natürlich viele Studenten. Und auch der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Aktuell liegt diese Frage beim Bundesverfassungsgericht. Sie ist also noch nicht endgültig entschieden. Und so wie es aktuell aussieht, besteht durchaus die Hoffnung, dass die Regelung in Zukunft gekippt wird. Dann wären auch die Kosten in einem Studium, welches als erste Ausbildung zählt, als Werbungskosten absetzbar!
Noch ist das aber nicht der Fall. Deswegen kann es sein, dass das Finanzamt deine Angaben als Werbungskosten nicht akzeptiert. In einem solchen Fall solltest du Wiederspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen.
Vielleicht werden deine Ausgaben aber auch schon als Werbungskosten akzeptiert. Wenn nicht dann, leg Einspruch ein! Ein mögliches Muster dazu findest du auf den Seiten von Studentensteuererklaerung.de.
Noch mehr Infos zum Thema Steuererklärung für Studenten findest du hier.
Die Sache mit den Werbungkosten in der Steuererklärung für Studenten
Eigentlich sollte die Sache nicht so kompliziert sein: Kosten im Studium sind vielfach als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar. Allerdings ist die ganze Sache dann doch etwas komplizierter, denn nicht immer werden deine Ausgaben im Studium als Werbungskosten anerkannt.
Wie du siehst, solltest du das Ganze dann aber trotzdem probieren. Mit etwas Glück wird das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden, dass auch Kosten einer ersten Ausbildung Werbungskosten sind.
Wenn du schon mal einen Einblick haben möchtest, wie viel Geld dir eine Steuererklärung als Student bringen könnte, dann schau dir den Steuerrechner von StudentenSteuererklaerung.de an: